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DAS WAFFENGESETZ - WAFFG


Bitte beachten Sie:

Erwerb
zum Erwerb berechtigten folgende gültige Erlaubnisse:
Anmeldung
der erworbenen Waffen bzw. Waffenteile bei der zuständigen Behörde:
Führen
zum Führen ist erforderlich:

I. Genehmigungspflichtige Waffen und Munition

1. Waffen über 60 cm Gesamtlänge, wesentliche Teile u. Einsätze dazu, beispielsweise:

a. Büchsen, Flinten, kombinierte Waffen, KK-Gewehre, Luftgewehre über 7,5 Joule, mehrläufige Schwarzpulverwaffen mit Perkussionszündung
b. Selbstladebüchsen und Flinten, deren Magazine nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen können.
c. Wechsel- und Austauschläufe und Wechselsysteme
d. andere wesentliche Waffenteile

Jahresjadgschein

Tagesjagdschein

Auslandsjagdschein, wenn von deutschen Behörden ausgestellt.

Waffenbesitzkarte (WBK)

1. Erwerb auf Jagdschein: innerhalb 2 Wochen nach Erwerb

2. Erwerb auf WBK: innerhalb 2 Wochen

Bei Jagdausübung und auf Hin- und Rückweg: Jagdschein und WBK

Sonst:
Waffenschein und WBK sowie Personalausweis

2. Munition z.B.

a. Büchsen und Schrotpatronen, Patronen mit Flintenlaufgeschossen
b. Randfeuer- und Floberpatronen
c. Randzünder 4mm mit und ohne Kugel

Die ob. Erlaubnisse oder Munitionswerbsschein

Keine Anmeldung erforderlich.

Bei Jagdausübung und auf Hin- und Rückweg: Jagdschein und WBK
Sonst:
Waffenschein und WBK sowie Personalausweis

3. Waffen bis 60 cm Gesamtlänge, wesentliche Teile und Einsätze dazu, z.B.:

a. Selbstladebüchsen und -flinten, deren Magazine mehr als 2 Patronen aufnehmen können.
b. Selbstladebüchsen und Flinten, deren Magazine nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen können.
c. Wechsel- und Austauschläufe, Wechselsysteme
d. andere wesentliche Waffenteile

Waffenbesitzkarte (WBK)

a. für Sportschützen, Pistolen und Revolver bis zu einem Kal. von 5,6 mm bei vollendeten 18. Lebensjahr, WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, Körperliche Eignung). + amtsärztliches o. techpsychologisches Gutachten gem. § 6 Abs. 3 WaffG ab vollendetem 25. Lebensjahr WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, Körperliche Eignung)

innerhalb von 2 Wochen

Bei Jagdausübung und auf Hin- und Rückweg: Jagdschein und WBK

Sonst:
Waffenschein und WBK sowie Personalausweis

4. Munition z.B.:

a. Pistolen- und Revolverpatronen
b. Plastik- und Trainingspatronen
c. Pulverpresslinge Kal. .36 und .44 (Treibladungen)
d. Nitropulver, Schwarzpulver, Lunten

Waffenbesitzkarte mit Erlaubnis zum Erwerb der entsprechenden Munition oder Munitionserwerbsschein

Sprengstofferlaubnisschein

Keine Anmeldung erforderlich

zu d)
Sprengstofferlaubnisschein

II. Genehmigungsfreie Waffen und Munition

1. z.B.:

a. Einläufige Schwarzpulver- Einzelladerwaffen mit Percussions- oder Steinschloßzündung, deren Modelle vor dem 1.1.1871 entwickelt wurden, sowie entsprechende Bausätze
b. Luftdruck-, Federdruck- und CO2- Waffen bis 7,5 Joule mit Zulassungszeichen
c. Reizstoff-, Signal- und Schreckschußwaffen mit Zulassungszeichen
d. Einsteckläufe mit dem Zulassungszeichen
e. Salutwaffen mit dem Zulassungszeichen
f. Signalwaffen Kal. 2 mm (Berloque)

Amtlicher Nachweis darüber, daß der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Keine Anmeldung erforderlich

zu 1. a), b), d), e) Waffenschein und Personalausweis / Pass

zu 1. c), f) Kleiner Waffenschein, Personalausweis / Pass

2. Nicht schießfähige Modelle- und Dekorationswaffen, Pfeil und Bogen, Armbrüste Frei erwerbbar nach Vollendung des 18. Lebensjahres

3. Luftgewehrkugeln, Geschosse, Hülsen, Zündhütchen Frei erwerbbar nach Vollendung des 18. Lebensjahres

DAS WAFFENGESETZ - WAFFG

nach § 36 Waffengesetz gültig ab 6. Juli 2017


1 | Erlaubnisfreie Waffen und Munition
Verschlossenes Behältnis (z.B. abschließbaren Holzschrank/Stahlschrank oder abschließbaren Raum).

2 | Langwaffen unbegrenzt und max. 5 Kurzwaffen und Munition
Wertschutzschrank nach Euronorm DIN/EN 1143-1, Sicherheitsstufe 0 (mit einem Gewicht unter 200kg).

3 | Langwaffen unbegrenzt und max. 10 Kurzwaffen und Munition
Wertschutzschrank nach Euronorm DIN/EN 1143-1, Sicherheitsstufe 0 (mit einem Gewicht über 200kg).

4 | Lang- und Kurzwaffen unbegrenzte Stückzahl und Munition
Wertschutzschrank nach Euronorm DIN/EN 1143-1, Sicherheitsstufe 1

Für die bisherigen, vor dem 6. Juli 2017 erworbenen A- und B-Schränke gilt Bestandsschutz. Sie können weiterhin unbeschränkt benutzt und neuerworbene Waffen in diesen Schränken gelagert werden. Ist der Schrank nach den gesetzlichen Regelungen voll, muss beim zusätzlichen Neukauf mindestens ein Schrank der Sicherheitsstufe 0 erworben werden.

Alle Waffen dürfen nur ungeladen gelagert werden. Für Wertschutzschränke ab Stufe 0 gilt weiterhin: Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden.

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